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STELLENANGEBOTE

Wir haben aktuell offene Stellen für eine Krankenschwester/MFA (w/m/d) und Anästhesieschwester (w/m/d).
Klicken Sie hier für weitere Informationen.


NACHRICHTEN ÜBER VERSICHERUNGEN

Auch für 2023 haben wir wieder Vereinbarungen mit der ´Cooperatie VGZ´.

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Halten Sie bitte Ihre Versicherungsdaten auf dem neuesten Stand.
Informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen Ihrer Krankenversicherung für 2023.
Diese erhalten wir nicht automatisch von Ihrer neuen Krankenkasse.

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Für fachärztliche Behandlungen gibt es in den meisten Ländern eine Selbstbeteiligung bzw. Eigenanteil.
Wir bitten um Verständnis, dass wir hierauf keine Einfluss haben.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.


NEUIGKEITEN RUND UM COVID-19

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

Ab 1. Oktober gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher beim Betreten von Arztpraxen!
Wir bitten Sie höflich, aber dringend , sich selbst um eine FFP2-Maske zu kümmern.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine FFP2-Maske zur Verfügung.

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Frauenärzte, Hebammen und Kinderärzte haben in den letzten sechs Monaten festgestellt, dass sich die Zahl der schwangeren Frauen mit COVID-19 auf der Intensivstation verdoppelt hat. Auch die Zahl der Frühgeborenen ist gestiegen.
Internationale Studien bestätigen, dass es nach der mRNA-Impfung keinen negativen Einfluss auf die Fruchtbarkeit gibt. Allerdings haben ungeimpfte Schwangere laut internationalen Studien ein höheres Risiko, einen schweren Krankheitsverlauf zu entwickeln und im Krankenhaus aufgenommen zu werden.
Wir betonen daher noch einmal die Bedeutung der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei Kinderwunsch, Schwangerschaft und Stillzeit. Für Ihre eigene Gesundheit und die Ihres (ungeborenen) Kindes.
Die Entscheidungshilfen des RKI können Ihnen bei der Impfüberlegung helfen.

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Sie können problemlos zu uns in die Praxis kommen. Halten Sie sich bitte an die allgemeinen/aktuellen Corona-Richtlinien/-Empfehlungen der Regierung, dem RKI und dem RIVM. Falls Sie typische Symptome aufweisen, müssen Sie sich in ärztlichen Behandlung begeben, und uns einen Hinweis geben, dass Sie ggf. corona-positiv sein könnten. Auch erhalten wir gerne den Befund des durchgeführten Corona-Tests. Das ist eventuell für eine spätere Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.

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Die Wartezeit für einen Termin und/oder eine Behandlung ist im Moment wahrscheinlich länger als Sie es gewohnt sind.  Wir verstehen, dass dies frustrierend sein kann. Sie können sicher sein, dass Sie nicht länger als nötig warten müssen und bitten Sie um Ihr Verständnis für die verfügbaren Kapazitäten. Auf diese Weise werden wir der Zeit gerecht, die Sie benötigen, und der Zeit, die Ihr Arzt dafür zur Verfügung haben muss. Nur so können wir gemeinsam gesund bleiben!

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Auch in unserem Zentrum befinden sich Markierungen und ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Darüber hinaus bitten wir Sie, unsere Praxis nur zu besuchen, wenn Sie sich in einer Behandlung befinden. Bitte bringen Sie keine Kinder oder andere Begleitpersonen mit in unsere Praxis. Wenn Sie selbst Beschwerden haben (Erkältung, Halsschmerzen, Husten und/oder Fieber), bitten wir Sie dringend  unser Zentrum nicht zu besuchen.


INFORMATIONEN UND NEUIGKEITEN ZU UNSERER PRAXIS

Zu Ihrer Information: In der Regel beantworten wir Ihre Anfrage an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren Spam-Ordner, wenn Sie mehr als 48 Stunden keine Antwort auf Ihre Nachricht erhalten haben.

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Wir freuen uns über die aktualisierte Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein: die Behandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist auch in unserem Zentrum zulässig. Herzlich willkommen!

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Das deutsche Gewebegesetz gibt vor, dass nur Labors mit einer Erlaubnis gemäß §20b AMG serologische Parameter (e.g. Hepatitis B, C und HIV) im Rahmen von reproduktionsmedizinischen Behandlungen (inkl. IUI) und Kryokonservierungen von Zellen messen dürfen. Die Blutproben sind innerhalb von drei Monaten vor der ersten Zell-/Gewebeentnahme zu entnehmen. Beim günstigen Ergebnis sind die Werte dann maximal 24 Monate gültig, wonach eine neue Blutprobe zu entnehmen und zu testen ist (TPGGewV). Befunde ausländischer (i.e. nicht-deutscher) Labors werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt, so dass in vielen Fällen eine erneute Blutabnahme erforderlich ist.


 

Kinderwunschzentrum Heinsberger Höfe GbR
Medizinische Kooperationsgemeinschaft

Drs. Willem-Jan S.S. Cuypers
Drs. Nerissa B.E. Cuypers
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Schwerpunkt gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

Dr. Ralf Böhm
Diplom-Biologe

Hochstraße 154
D-52525 Heinsberg

Telefon 
+49 (0) 2452 99 66 - 900

Telefax
+49 (0) 2452 99 66 - 910